EXKLUSIVE FERIENWOHNUNG AUF RÜGEN IN DER ERSTEN REIHE AM MEER

Urlaub im schönen Ostseebad Binz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) »Ferienappartement Strandoase«


1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit.
Das Ferienappartement wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Anreise/Abreise
Das Ferienappartement steht Ihnen am Anreisetag ab der im Mietvertrag genannten Anreisezeit zur Verfügung.

Die Schlüsselübergabe erfolgt am Tag der Anreise. Der Mieter ist nicht befugt, weitere Schlüssel des Ferienobjekte anzufertigen. Der Mieter ist verpflichtet, jeden Schlüsselverlust unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Im Falle eines Schlüsselverlustes ist der Mieter verpflichtet, die Kosten, die zur Wiederherstellung der Sicherheit erforderlich sind, zu tragen.

Die Abreise muss spätestens bis zu der im Mietvertrag genannten Abreisezeit erfolgen. Am Abreisetag sind sämtliche Schlüssel vom Mieter an den vom Vermieter beauftragten Ansprechpartner zu übergeben.

Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Die Endreinigung erfolgt durch den vom Vermieter beauftragten Dienstleister. Die Kosten der Endreinigung sind im Mietpreis enthalten.

3. Reisepreis
Die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtmietpreises ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Die Restzahlung des Gesamtmietpreises muss spätestens vier Wochen vor Anreise auf dem aufgeführten Konto gutgeschrieben sein. 

Bei kurzfristigen Buchungen – weniger als vier Wochen vor Anreise – ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtreisepreis zu zahlen.

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten oder der Betrag nicht in vollständiger Höhe vor Anreise beglichen, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung oder nicht vollständige Zahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Bezug des Objektes und der vertraglichen Leistungen.

4. Kurabgabe
Die Kurabgabe in Binz ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe auf Grundlage des Kommunalabgabengesetz in Binz. Sie dient der Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung von öffentlichen Einrichtungen der Kur- und Erholungszwecke.

Im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Binz werden 2,80 € pro Tag und Person erhoben. Dabei werden der An- und Abreisetag als ein Aufenthaltstag berechnet.

Folgende Personenkreise sind von der Erhebung befreit:

  • Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 gegen Vorlage des Ausweises.
  • Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (3. Geburtstag – 1 Tag).
  • Halter und Besitzer von Assistenzhunden, das heißt Blindenführhunde, medizinische Signalhunde, Behindertenbegleithunde, für die Zahlung der Abgabe für die vorgenannten Hunde, wenn im Ausweis eines schwerbehinderten Menschen, der ein Hund mitführt, die Berechtigung zur Mitnahme eines Assistenzhundes nachgewiesen ist.

Die Nachweise sind gegenüber der Kurverwaltung zu erbringen. Eine Kur-/Gästekarte wird hier nicht ausgestellt.

Für mitgebrachte Hunde ist unabhängig von der Reisezeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in 
Höhe von 2,00 € pro Tag zu entrichten (jedoch max. 60,00 € pro Jahr).

(Alle Angaben: Stand Juni 2022)

Die Kurabgabe wird im Rahmen des Mietvertrages miterhoben und ist mit der Restzahlung bzw. Gesamtzahlung fällig.

Sollte bis zur Anreise eine Anpassung der Erhebungssätze durch die Gemeinde erfolgen, wird die Differenz nacherhoben bzw. erstattet. Die Änderung wird dem Mieter formlos mitgeteilt und bedingt keine Änderung des Mietvertrages.

Die Ausstellung und Aushändigung der Kurkarte erfolgt bei der Anreise durch die Gästebetreuung.

Wird der Abgabebetrag bis zur Anreise nicht oder unvollständig entrichtet, ist die Kurabgabe bei Anreise in voller Höhe vor Ort bei der Gästebetreuung zu entrichten.

5. E-Ladestation (Wallbox)
Dem Mieter steht kostenpflichtig eine dem Parkplatz P5 des Ferienappartements direkt zugehörige Wallbox mit bis zu 11 kW Ladeleistung, gegen vorherige Absprache und Anmeldung, zum Laden von Elektrofahrzeugen zur Verfügung.

Die Anmeldung zur Nutzung der Wallbox muss mit der Buchung, spätestens aber vor dem Leistungsdatum der Restzahlung des Reisepreises erfolgen.

Der Vermieter erhebt einen Vorschuss auf den Energieverbrauch. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Verbrauch. Guthaben wird dem Mieter spätestens 14 Tage nach Ende des Mietaufenthaltes zurückerstattet. Ist der tatsächliche Verbrauch höher als der Vorschuss ist der Mieter zum Ausgleich der erhobenen Nachforderung innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis zu begleichen.

Zur Inbetriebnahme wird ein Transponder gegen eine im Mietvertrag ausgewiesene Kaution ausgehändigt.
 
Im Rahmen der Nutzung der Wallbox gelten die nachfolgenden Bedingungen:

  • Die Wallbox darf ausschließlich zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden.
  • Ein Ladekabel steht nicht zur Verfügung. Ein geeignetes Typ 2-Ladekabel, das zum Ihrem Elektrofahrzeug passt, ist selbst mitzubringen. Stellen Sie sicher, dass das Ladekabel den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht.
  • Es ist nicht gestattet, Ihr Elektrofahrzeug mithilfe von Haushaltsstrom aufzuladen.
  • Die Wallbox darf nur während der Mietdauer des Ferienappartements genutzt werden.
  • Es darf ausschließlich das Fahrzeug des Mieters geladen werden. Das Laden von Fremdfahrzeugen ist ausdrücklich verboten.
  • Die Benutzung der Wallbox erfolgt auf eigene Verantwortung. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Wallbox entstehen.

Bei einem Ausfall oder defekt der Wallbox kann der Mieter keine Ersatzleitungen oder Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen.

6. Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für den überlassenen Gegenstand. Die Kaution ist mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens 14 Tage nach Ende des Mietaufenthaltes und ordnungsgemäßer Rückgabe der überlassenen Sache zurückgezahlt.

7. Rücktritt durch den Mieter
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts können wir pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei denen wir ersparte Aufwendungen sowie eine - soweit möglich - anderweitige Belegung des Objektes berücksichtigt haben.

Bei Rücktritt des Mieters gelten die folgenden Bedingungen:

  • vom Vertragsschluss bis zum 121. Tag vor Mietbeginn 10% des Reisepreises
  • vom 120. Tag bis zum 49. Tag vor Mietbeginn 20% des Gesamtreisepreises
  • vom 48. Tag bis zum 35. Tag vor Mietbeginn 30% des Gesamtreisepreises
  • vom 34. Tag bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 60% des Gesamtreisepreises
  • vom 20. Tag bis zum 14. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtreisepreises
  • vom 13. Tag bis zur Anreise 100% des Gesamtreisepreises
  • bei Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis zu zahlen.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktritts-nachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. 

Gelingt es, das Ferienappartement bei einem Rücktritt anderweitig zu vermieten, so beträgt die Bearbeitungs-gebühr 50,- EUR.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oder einer Reiseabbruch-Versicherung.
 
8. Rücktritt durch den Vermieter
Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. 

Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlangen.

9. Haftung und Pflichten des Mieters
Das Ferienappartement darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Mietobjekt zu verlassen.

Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz sowie Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr. 

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienappartement, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienappartement und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Gästebetreuer oder dem Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort vor Ort oder beim Vermieter gemeldet werden. Der Mieter haftet für selbst verursachte Schäden. 

10. Hundehaltung
Ein Haustier darf nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung mit dem Vermieter mitgebracht werden. Dieses muss im Mietvertrag schriftlich vereinbart werden.

Für durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet in vollem Umfang ausschließlich der einbringende Gast. Etwaige Beschädigungen, die durch den Hund verursacht wurden, sind umgehend vor Ort oder dem Vermieter mitzuteilen.

Der Mieter verpflichtet sich, folgende Regeln einzuhalten:

  • das Haustier darf nicht unbeaufsichtigt im Mietobjekt belassen werden
  • Hunde außerhalb der Räumlichkeiten müssen immer angeleint sein
  • die Nachbarschaft darf durch vermehrtes, fortwährendes Hundegebell nicht gestört werden
  • Hunde auf Sitzmöbeln jeglicher Art sind nicht gestattet
  • Hunde dürfen nicht mit in die Schlafräumlichkeiten und somit auch nicht in die Betten
  • Grobe Verschmutzungen in Verbindung mit dem Hund (z. B. Fellhaare oder Futterreste) sind vor Abreise durch den Mieter zu entfernen. Bei Nichtbeachtung behält sich der Vermieter vor, eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Rechnung bemisst sich am Grad der Verschmutzung.
  • Herrichtung eines geeigneten und mit einer mitgebrachten Decke unterlegten Schlafplatzes
  • Das in der Ferienunterkunft befindliche Inventar wie z.B. Decken, Kissen, Töpfe usw. darf nicht für den Hund zweckentfremdet werden

 
11. Internetzugang
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. 

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. 

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. 

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte, ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. 
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

12. Änderung des Vertrages
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 


13. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

14. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z. B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. 
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

15. Verjährung
Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs.1 BGB).
Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

17. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand 07/2023

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